
forum.patientinnensicherheit.21.09.17.pdf |
Der komplette Beitrag kann unter: http://www.srf.ch/radio-srf-1/radio-srf-1/wie-sicher-fuehlen-sie-sich-im-spital angehört werden.
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Neue APP - Darmcheck11/9/2017 Mit der App «Darm Check» unnötige Risiken vermeiden Patienten und Ärzte entscheiden mit Hilfe der App gemeinsam Der Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen (DVSP) hat zusammen mit Betroffenen sowie Fachärztinnen und -ärzten die App «Darm Check» entwickelt. Sie ermöglicht die partizipative Entscheidungsfindung / Shared Decision Making (SDM) bei der Darmkrebsvorsorge. Die App kann im Apple App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.g hier klicken. ![]()
Ein grosser Hoffnungsschimmer verbreitete sich unter einigen Patientinnen und Patienten mit schweren Krebserkrankungen als die deutsche Chemikerin Claudia Friesen in der deutschen Sendung „Plusminus“ im April 2017 propagierte, dass mit Methadon - ein Opioid - welches meist in der Heroin-Substitutionstherapie verwendet wird, Krebs erfolgreich behandelt werden könne. Zusatzversicherung
Herr K. hat Jahrgang 1917. Er ist körperlich und geistig zwar etwas eingeschränkt, kann aber bei guter Lebensqualität noch alleine Zuhause leben. Er wird von der Spitex gepflegt und von seinen Angehörigen unterstützt. Jetzt lehnt die Krankenversicherung die volle Kostenübernahme für die Spitex mit der Begründung ab, die Pflege im Heim wäre günstiger als Zuhause. Wir wollen für Herrn K. erwirken, dass die Krankenkasse die Spitexkosten übernimmt. So haben wir alle seine Versicherungen geprüft und sind auf einige Auffälligkeiten gestossen. Herr K. hat die Grundversicherung ganze Schweiz, welche er nicht mehr benötigt. Er würde sich gegebenenfalls im Wohnkanton behandeln lassen. Weiter hat er eine Versicherung für die halbprivate Abteilung ganze Schweiz oder für Reisen im Ausland sowie eine Sammel- und eine Dentaversicherung. Insgesamt bezahlt er pro Monat 276.80 Franken Prämien für Versicherungen, von denen er kaum je wird profitieren können. Mit deren Kündigung kann er im Jahr rund 3‘200.00 Franken sparen. Sollten je Kosten für ein Medikament anfallen, welche eine seiner Zusatzversicherungen übernommen hätte, so könnte er dieses aus dem gesparten Geld bezahlen und es würde ihm trotzdem noch genug übrig bleiben. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Versicherung rechtzeitig zu überprüfen. In der Regel muss die Kündigung der Zusatzversicherung bis 30.09.17 bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigungsfrist finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder auf Ihrer Police. Vielleicht ziehen Sie auch einen Kassenwechsel oder die Optimierung der Prämien in Betracht. Dafür haben Sie noch Zeit bis im November. Die Kündigung für die Grundversicherung muss bis am 30.11.17 bei der Versicherung sein. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Fragen: Zusatzversicherung - Welche Zusatz-, Pflege- oder Spitalversicherungen sind sinnvoll für mich? Grundversicherung - Soll ich die Krankenkasse wechseln? - Bin ich im richtigen Modell versichert? Passt meine Franchise noch? - Wie gehe ich bei einem Wechsel vor? Wir sind mit Musterbriefen, Prämienvergleich oder allgemeinen Ratschlägen für Sie da. Bakterien mit Herz23/1/2017 Eckart von Hirschhausen ist Arzt. Kein gewöhnlicher Arzt. Er studierte Medizin und Wissenschaftsjournalismus.
Seit über 20 Jahren ist er als Komiker und Moderator in den Medien und auf grossen Bühnen unterwegs. Er paart wissenschaftlich-medizinische Inhalte mit Humor, Lachen mit nachhaltigen Botschaften. Offen und verständlich spricht er aus, was Patienten und Ärzte denken. Er hält uns den Spiegel der Medizin und unseren Umgang mit ihr vor Augen und verhilft der Medizin zu dem was sie sein sollte: Dem Menschen Nutzen bringen. Die folgenden Textauszüge stammen aus seinem Buch „Wohin geht die Liebe, wenn sie durch den Magen durch ist?“ Bakterien mit Herz „Drei Lebensformen kämpfen im Krankenhaus ums Überleben: Die Patienten, das Personal und die Bakterien. Die erfolgreichsten sind die Bakterien. Der Versuch, sie zu töten, endet oft wie die Geschichte von Hase und Igel. Sie sind immer schneller, irgendwie tricksen die kleinen Biester auch das neueste und beste Antibiotikum aus.“ „Die Bakterien haben keine Lunge, aber den längeren Atem. Was macht die Biester mit dem Angst einflössenden lateinischen Namen wie Multiresistenter Staphylococcus aureus so verdammt erfolgreich? Jüngst kam eine wissenschaftliche Sensation ans Tageslicht: Die Bakterien sind deshalb so schwer zu bekämpfen, weil sie sich heimlich abstimmen. Der Titel der Studie lautet „Bacterial charity work leads to population-wide resistance“– Wohltätigkeits- veranstaltungen unter Bakterien bringen ihnen weltweite Widerstandskraft.“ „Bevor man ein Antibiotikum gegen kooperative Bakterien einnimmt, sollten Arzt und Patient so intelligent sein, Stärken und Schwächen abzuwägen. In der Praxis sind beide oft halbherzig und nur halb ehrlich. Der Patient mit dem Husten denkt: Wenn der Arzt mir nichts verschreibt, hätte ich gar nicht erst zum Arzt gehen müssen. Und der Arzt denkt: Wenn ich nichts verschreibe, geht der Patient das nächste Mal zu einem anderen. Dabei wäre es für alle Beteiligten besser, kein Medikament zu nehmen, es sei denn, es geht um eine Lungenent- zündung.“ Eckhart von Hirschhausen, Wohin geht die Liebe, wenn sie durch den Magen durch ist? Reinbeck b. H. 2012, S. 115ff und plötzlich Diabetes mellitus...28/11/2016 Herr P. ist seit kurzem pensioniert. Er geniesst die neue Freiheit, engagiert sich in gemeinnütziger Arbeit und ist sportlichen Aktivitäten nicht abgeneigt. Er ist leidenschaftlicher Koch und Genussesser. Das zeigt sich zu seinem Leidwesen auch im Bauchumfang. Nicht übermässig, aber doch zu viel. Das stellt auch seine Hausärztin fest. Doch nicht nur sein Übergewicht ist zu hoch, sondern auch sein Blutzucker. Zwar hatte er bis dahin keinerlei Symptome, aber die Routinekontrolle brachte den hohen Wert zu Tage. Völlig überraschend ist er mit der Diagnose Diabetes mellitus (griech. "honigsüßer Durchfluss"), umgangs-sprachlich Zuckerkrankheit genannt, konfrontiert. Natürlich hat er schon davon gehört. Immerhin hat auch er die Warnung von Forschern gelesen, welche von nichts weniger als von einem „Tsunami“ ausgehen. Laut ihnen sollen 382 Millionen Menschen weltweit an Diabetes leiden.
Herr P. weiss nicht, wie er mit dieser Diagnose umgehen soll. Ist sie lebensgefährlich oder muss er nur seinen Lebensstil ändern, damit er sie in den Griff bekommt? Er lässt sich von seiner Hausärztin umfassend beraten. So erfährt er welchen Typ Diabetes er hat. Und es gilt jetzt, was er längst selber weiss. Er muss abnehmen, sich regelmässig bewegen und sich fettarm und ballastreich ernähren. Seine Verhaltensänderung ist der erste und wichtigste Schritt, damit der Zuckerwert innerhalb der Toleranzgrenze liegt. Dazu kommt ihm sein Alter entgegen, zumal dieses damit korreliert. Früher wurde der gleiche Blutzuckerwert wie bei gesunden Menschen angestrebt. Heute wird er individuell je nach Alter festgelegt. So kann bei älteren Personen die Gefahr einer Unter-zuckerung (Hypoglykämie) mit Sturzgefahr grösser sein, als die Gefahr an Spätfolgen wie Verlust der Sehkraft oder der Nierenfunktion (Hypoglykämie) zu erkranken. Seine Hausärztin überweist Herrn P. zu einem Diabetesspezialisten. Dieser behandelt ihn nach den neuesten Erkenntnissen und legt den idealen Blutzuckerwert fest. Er kommt ohne Medikamente aus. Herr P. hat aber auch die Energie und die Einsicht, sich um seine Gesundheit zu kümmern. Er hat sein Umfeld informiert, holt sich wenn nötig Unterstützung bei Fachpersonen und hat gelernt, den Blutzucker korrekt zu messen. Er überlegt sich nun sogar, einen Diabetikerhund anzuschaffen, der ihn vor einer Unterzuckerung warnen würde. Seine Hausärztin bespricht mit ihm kontinuierlich den Stand und Verlauf seiner Krankheit, behandelt ihn in einem Diabetesprogramm und passt die Behandlung stetig an. Im Spital erworbene Infektionen (nosokomiale Infektionen) sind ein grosses Problem im Gesundheitswesen – auch in der Schweiz. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erkranken in hiesigen Spitälern jährlich geschätzte 70‘000 Patientinnen und Patienten an einer solchen Infektion. Studien zufolge steht jede fünfte dieser nosokomialen Infektionen in Zusammenhang mit einem Blasenkatheter. Liegt ein Katheter, steigt das Risiko einer Infektion täglich. Eine Harnwegsinfektion kann weitere Behandlungen nach sich ziehen: So verlängern sich Spitalaufenthalte und die Gesundheitsrisiken für Betroffene steigen. Folgetherapien mit Antibiotika begünstigen die Resistenzbildung, was ein zunehmendes Problem ist. Eine Kathetereinlage kann zudem Verletzungen an Harnröhre oder Blase verursachen.
Medizinische Fachleute empfehlen deshalb, keine Dauerkatheter bei Inkontinenz zu legen oder liegen zu lassen, wenn dies nur dem Komfort oder zur Überwachung des Urinvolumens bei nicht-kritisch kranken Patientinnen und Patienten dient. Katheter-assoziierte Harnwegsinfektionen sind die am häufigsten auftretenden im Spital erworbenen Infektionen. Die Verwendung von Blasenkathetern bei Inkontinenz oder aus Bequemlichkeit ohne konkrete Indikation und Angabe der Dauer erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und geht mit einer erhöhten Morbidität und Mortalität und damit auch höheren Gesundheitskosten einher. Es wird empfohlen, dass Spitäler und Pflegeeinrichtungen Richtlinien und Verfahren zu den entsprechenden Indikationen und den damit verbundenen Prozessen (inkl. Strategien für das Absetzen und Auswechseln der Katheter) entwickeln. Das von Patientensicherheit Schweiz und Swissnoso gemeinsam lancierte Pilotprogramm progress! Sicherheit bei Blasenkathetern stellt den Spitälern erstmals eine konkrete Handlungsanleitung mit einem evidenzbasierten Interventionsbündel zum sicheren Umgang mit Blasenkathetern zur Verfügung. Sieben Schweizer Spitäler starten nun mit dem Pilotprojekt. Daneben soll sowohl die Fachwelt wie auch die Öffentlichkeit für die Problematik sensibilisiert werden. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2016 informieren die Frauenfelder Dienstleister im Bereich der Altersarbeit über ihre Angebote. Ein Auftritt von Hackbrettspieler Nicolas Senn, ein Referat und eine Filmvorführung umrahmen die Tischmesse in der Konvikthalle.
Genauere Informationen folgen in Kürze. Die Patientenstelle Ostschweiz ist ebenfalls mit Flyer, Broschüren, Patientenverfügungen etc. vor Ort und informiert Sie über unsere Tätigkeit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Beratungen zum Wechsel der Krankenversicherung
Grundversicherung Die Grundversicherung ist eine Sozialversicherung. Die Versicherung kann ohne Angaben von Gesundheitsinformationen und in jedem Alter jedes Jahr gewechselt werden. Die Prämien der verschiedenen Krankenversicherungen werden Ende September auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) publiziert: www.priminfo.ch. Dort können Sie die Prämien unabhängig von der Versicherung vergleichen. Die Krankenversicherung muss die neue Prämie der Versicherungsnehmerin und dem Versicherungsnehmer bis spätestens am 31. Oktober mitteilen. Im Schreiben muss sie auf das Kündigungsrecht aufmerksam machen. Offerten von nicht genehmigten Prämien durch das BAG müssen kritisch hinterfragt werden. Deshalb gilt: Die Versicherung erst wechseln, wenn die Prämien vom BAG genehmigt sind. Versicherungswechsel per 1. Januar: Die Versicherung kann bis zum 30. November gekündigt werden. Die Kündigung muss bis am 30. November eingeschrieben bei der Versicherung eingetroffen sein. Die Gründe für die Kündigung müssen der Versicherung nicht mitgeteilt werden. Es ist für das Kündigungsrecht auch irrelevant ob es sich um eine Versicherung im Standartmodell oder ob es sich um ein alternatives Modell wie Bsp. das Hausarztmodell handelt. Bei einem Zahlungsrückstand wegen unbezahlter Prämien, Arztrechnungen usw. ist die Kündigung jedoch nicht möglich. Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass man ohne Unterbruch bei ihm neu versichert ist. Bis zu dieser Bestätigung gilt die alte Krankenversicherung. Versicherungswechsel per 1. Juli: Bei einer Franchise von CHF 300.- (Erwachsene) 0.- (Kinder) und freier Wahl des Leistungserbringers kann die Krankenversicherung auf den 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Besonderes: Wenn eine Krankenversicherung die Prämien unter dem Jahr erhöht, muss sie das zwei Monate vor der tatsächlichen Erhöhung schriftlich bekannt geben, damit sie rechtens ist. In diesem Fall haben die Versicherten das Recht, die Krankenversicherung auf den Tag zu wechseln, an dem die neue Prämie gilt. Sonderrechtskündigung ist der letzte Tag des Monats vor dem Monat, an dem die höheren Prämien gelten. Wahl der Krankenversicherung Die Leistungen der Grundversicherung sind für alle Versicherten gleich. Deshalb kann die Krankenversicherung grundsätzlich aufgrund der Prämienhöhe gewählt werden. Rabatte gibt es bei Hausarztmodellen, Telemedizin, usw. Solche Modelle sind prüfenswert ob sie entsprechen. Bsp. stellt ein Hausarztmodell andere Anforderungen als ein Telemedizinmodell. Prämien sparen ist mit der Wahl der Franchise möglich. CHF 300.00 ist die tiefste Franchise und empfiehlt sich, wenn jemand in ärztlicher Behandlung ist. Die Ersparnisse sind bei der höchsten Franchise am grössten. Allerdings muss beachtet werden, dass das eingesparte Geld auf die Seite gelegt wird, damit es im Bedarfsfall vorhanden ist. Die Franchise von CHF 500.00 rechnet sich nicht. (Der Rabatt beträgt ca. CHF 140.00., bei einem Arztbesuch müssten aber CHF 200.00 bezahlt werden.) Die Franchise kann auch ohne Versicherungswechsel jährlich angepasst werden. Werden die Prämien für das ganze Jahr bezahlt, richten einzelne Versicherungen Skonto von bis zu 2 Prozent aus. Beratungen: Gerne beraten wir Sie an der Patientenstelle zum Kassenwechsel oder allgemeinen Fragen zur Krankenversicherung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder erkundigen Sie sich telefonisch unter Tel. 044 361 92 56 nach unseren Konditionen. Traditionell und doch innovativ hat Herr Regierungsrat Jakob Stark die Thurgauerinnen und Thurgauer nach der 2. Innovationstagung von Brennpunkte Gesundheit in der Kartause Ittingen am 30. August 2016 genannt. Ich kann ihm nur recht geben.
«Brennpunkte Gesundheit Thurgau» hat das Ziel, die Qualität des Thurgauer Gesundheitswesens mit attraktiven Projekten zu optimieren. Wie wichtig der Brennpunkt ist zeigt sich auch darin, dass es vom Kanton Thurgau finanziell unterstützt wird. Die Erarbeitung der einzelnen Teilprojekte erfolgt mit tatkräftiger Unterstützung von interessierten Personen und Organisationen aus dem Thurgauer Gesundheitswesen. Anlässlich der 2. Innovationstagung stellten wiederum verschiedene Stakeholder aus dem Gesundheitswesen ihre Ideen vor – insgesamt sammelten wir 23 mögliche neue Projekte. Diese reichen von der Reduktion des administrativen Aufwandes beim Pflegepersonal bis zum Tabuthema Gewalt im Alter. Die Steuergruppe wird nun drei Projekte auswählen die weiterverfolgt werden. Als Leiterin der Patientenstelle Ostschweiz arbeitete ich bereits im Teilprojekt eMediplan der 1. Innovationstagung mit und vertrete seit Beginn des Brennpunkts dort die Stimmer der Patientinnen und Patienten. Wir sind gespannt welche drei Projekte dieses Mal das Rennen machen und werden uns je nach Projektauswahl wiederum beteiligen. Gerne halten ich Sie auf dem Laufenden oder beantworte Ihre Fragen |
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Mai 2019
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