Die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Patientenstelle Ostschweiz und ihren Klienten / Klientinnen.
Die Statuten bilden die Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Klienten / Klientinnen und der Patientenstelle Ostschweiz.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Abgaben. Diese sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Es kann vor Ort, bar oder per Twint bezahlt werden, oder wir schicken Ihnen eine Rechnung. Wird 90 Tage vor dem Erstgespräch eine Mitgliedschaft abgeschlossen, wird das Erstgespräch nicht verrechnet, sondern ist Teil der Mitgliedschaft. Das Angebot gilt allerdings nur für den Tag des Erstgesprächs. Wird zuvor keine Mitgliedschaft abgeschlossen, wird der Tarif der Nichtmitgliedschaft angewendet.
Die Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Die Vergütung ist nach oben durch das Kostendach begrenzt.
| Mitgliedschaft | Persönliche Beratung | Fallbearbeitung | |
|---|---|---|---|
| Einzelmitglied / Familienmitglied |
60 / 80 CHF pro Jahr | kostenlos | 55 CHF pro Stunde |
| Nichtmitglied | kein Mitglied | 85 CHF pro Beratung | 100 CHF pro Stunde |
Die Fallbearbeitung beinhaltet: Abklärungen, Korrespondenzen schriftlich sowie telefonisch, Aktenstudium, etc. Bei umfangreichen Abklärungen kann eine Anzahlung oder eine Zwischenrechnung von den Klientinnen und Klienten oder der Patientenstelle Ostschweiz verlangt werden.
Das Honorar ist unabhängig vom Resultat und Erfolg geschuldet und muss innert 30 Tagen beglichen werden. Die Fallexpert*innen begleiten und bearbeiten in der Regel den Fall von Anfang bis zum Ende. Wünschen Klienten/innen Kopien ihrer persönlichen Akte, so wird der Aufwand als Fallbearbeitungstarif verrechnet.
Die Leistungen werden nach Aufwand vergütet. Die Vergütung ist nach oben durch das Kostendach begrenzt und gilt nur für Aufträge unserer Klienten / Klientinnen. Die Klienten / Klientinnen können vor Beginn der Abklärung durch die Patientenstelle ein Kostendach definieren. Bei Erreichen des Kostendachs wird das weitere Vorgehen mit den Klienten / Klientinnen abgestimmt.
Vereinbartes Kostendach: CHF
Hat die Klientin / der Klient eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, können wir einen Antrag auf Kostenübernahme für die Abklärungen beantragen. Wenn die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, entstehen den Klienten / -innen in der Regel keine Kosten. Der Stundenansatz für die Rechtsschutzversicherung beträgt CHF 150.00 / Stunde.
Im Falle einer anerkannten Haftpflicht ist unser Honorar in der Regel ein Teil der Entschädigung der Haftpflichtversicherung und wird dieser in Rechnung gestellt. Sollte die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernehmen, wird den Klienten der restliche Betrag in Rechnung gestellt.
Wenn es zu keiner Einigung kommt oder sich der Klient*in für eine andere Vertretung entscheidet, wird das Honorar dem Klienten, bzw. der Klientin in Rechnung gestellt.
Der Klient / Die Klientin entscheidet, ob er das Angebot der Versicherung annimmt. Die Patientenstelle unterstützt bei Bedarf ihre Klienten in der Entscheidungsfindung.
Die Korrespondenzen erfolgen immer ausschliesslich über die Patientenstelle. Der Klient / Die Klientin wird bei relevanten Abklärungsschritten regelmässig über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt. Kopien und Unterlagen des Schriftverkehrs können verlangt werden. Der Mehraufwand sowie die Kopien werden in Rechnung gestellt.
Werden externe Fachpersonen für Fachmeinungen, Beurteilungen, Gutachten, Zweitmeinungen etc. beauftragt, wird vorab ein Kostenvoranschlag eingeholt. Die Fachspezialisten arbeiten für einen höheren Stundenansatz als die Patientenstelle. Die Klientin / Der Klient muss das Einverständnis für die erweiterte kostenpflichtige Abklärung im Voraus erteilen. Die Kosten fallen dem Klienten bzw. der Rechtsschutzversicherung an. Bei einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung holt die Patientenstelle eine Kostengutsprache zur Einholung einer Fachmeinung / eines medizinischen Gutachtens ein.
Nach Abschluss des Falls und Begleichung der Rechnung durch den Klienten erhält er in der Regel die Unterlagen bei Abholung in der Patientenstelle zurück. Gegen eine Aufwandsgebühr können diese auch postalisch versendet werden.
Ich bestätige hiermit, die AGB gelesen und verstanden zu haben. Weiter erkläre ich mich mit den genannten Bedingungen, insbesondere den Statuten des Vereins, einverstanden.