Wie können wir Ihnen helfen?
Dieser kurze Check hilft Ihnen, die richtige Unterstützung zu finden. Alle Angaben sind anonym.
Was ist Ihr Hauptanliegen?
Wählen Sie die Kategorie, die Ihre Situation am besten beschreibt.
Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Thema: Behandlung / Arzt / Spital
Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Thema: Krankenversicherung
Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Thema: Rechtliche Unterstützung
Was interessiert Sie?
Thema: Allgemeine Information
Verdacht auf Behandlungsfehler
Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler ist schnelles Handeln wichtig. Sichern Sie alle Unterlagen und notieren Sie Ihre Erinnerungen schriftlich, bevor Einzelheiten verblassen.
Unsere Empfehlung:
- Krankenakte anfordern — schriftlich beim Arzt oder Spital
- Beratungsgespräch mit uns vereinbaren — wir analysieren den Sachverhalt
- Schlichtungsverfahren — als kostengünstige Alternative vor dem Rechtsweg
- Gutachten — bei Bedarf vermitteln wir medizinische Sachverständige
Verletzung der Aufklärungspflicht
Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Sie vor einem Eingriff verständlich und vollständig aufzuklären. Fehlt diese Aufklärung, kann die Einwilligung ungültig sein.
Unsere Empfehlung:
- Aufklärungsdokumentation anfordern — was wurde unterschrieben?
- Beratungsgespräch — wir prüfen Ihre Situation rechtlich
- Schlichtungsverfahren — bei festgestellter Verletzung
Zweitmeinung einholen
Das Einholen einer Zweitmeinung ist Ihr gutes Recht und bei jedem geplanten Eingriff empfehlenswert. Die Kosten werden in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen.
Unsere Empfehlung:
- Krankenakte kopieren lassen und für den Zweitgutachter bereitstellen
- Krankenkasse informieren und Kostenübernahme anfragen
- Arztempfehlung — wir können geeignete Spezialistinnen empfehlen
Konflikt mit Personal / Spital
Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht auf respektvolle Behandlung. Konflikte lassen sich oft durch Gespräche lösen — bei ernsthafteren Fällen vermitteln wir professionell.
Unsere Empfehlung:
- Situation dokumentieren — Datum, Situation, beteiligte Personen
- Patientenombudsstelle im Spital kontaktieren (falls vorhanden)
- Beratungsgespräch mit uns für weiteres Vorgehen
Kostengutsprache abgelehnt
Eine Ablehnung durch die Krankenkasse ist anfechtbar. Die Fristen sind kurz (meist 30 Tage) — handeln Sie rasch. Die Chancen auf Einspruchserfolg sind oft besser als erwartet.
Unsere Empfehlung:
- Ablehnungsschreiben aufbewahren und Fristen notieren
- Arzt einbeziehen — begründetes ärztliches Gutachten beantragen
- Einsprache einlegen — wir helfen Ihnen beim Formulieren
- Bei weiterer Ablehnung: Ombudsmann der KVG oder Klage
Unklare oder zu hohe Rechnung
Arzt- und Spitalrechnungen sind oft schwer verständlich. Sie haben das Recht auf eine detaillierte, verständliche Rechnung und können zu hohe Positionen beanstanden.
Unsere Empfehlung:
- Detaillierte Rechnung beim Leistungserbringer anfordern
- Rechnungsprüfung — wir prüfen die Positionen auf Korrektheit
- Unstimmigkeiten der Krankenkasse melden
Leistung nicht übernommen
Wenn die Krankenkasse eine Grundversicherungsleistung ablehnt, können Sie diese Entscheidung anfechten. Oft fehlt nur die richtige ärztliche Begründung.
Unsere Empfehlung:
- Ablehnungsgrund verstehen — was sagt die Kasse genau?
- Ärztliche Stellungnahme anfordern
- Einsprache mit Belegen einlegen — wir unterstützen Sie
Prämienverbilligung prüfen
Viele Personen haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV), nutzen diesen aber nicht. Die Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Kanton.
Informationen:
- IPV wird durch den Wohnkanton berechnet und gewährt
- Antrag beim kantonalen Steueramt oder Sozialamt stellen
- Kanton Thurgau: tg.ch
Akteneinsicht beantragen
Sie haben als Patient/in das gesetzliche Recht auf vollständige Einsicht in Ihre Krankenakte (Art. 8 nDSG). Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung.
Unsere Empfehlung:
- Schriftlichen Antrag stellen (Vorlage im Mitgliederbereich)
- Frist setzen — 30 Tage sind angemessen
- Bei Verweigerung: Beratungsgespräch mit uns
Patientenverfügung erstellen
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das sicherstellt, dass Ihre Behandlungswünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie sich nicht mehr äussern können.
Unsere Empfehlung:
- Merkblatt «Patientenverfügung» lesen (kostenlos im Mitgliederbereich)
- Vorlage herunterladen und ausfüllen
- Beratungsgespräch buchen für individuelle Unterstützung
Vorsorgeauftrag erstellen
Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie handlungsunfähig werden. Im Gegensatz zur Patientenverfügung regelt er auch nicht-medizinische Bereiche (Finanzen, Wohnen).
Unsere Empfehlung:
- Merkblatt «Vorsorgeauftrag» lesen (im Mitgliederbereich)
- Handschriftlich verfassen und datieren oder notariell beurkunden lassen
- Beratungsgespräch für Fragen zur Umsetzung
Datenschutz Ihrer Gesundheitsdaten
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Sie haben umfangreiche Rechte bezüglich Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten (nDSG, DSGVO).
Unsere Empfehlung:
- Auskunftsrecht nutzen — schriftlich bei Arzt/Spital/Kasse anfragen
- Bei Verletzungen: EDÖB (Datenschutzbeauftragter) einschalten
- Beratungsgespräch für komplexere Fälle
Ihre Patientenrechte kennen
Als Patient/in in der Schweiz haben Sie viele Rechte: Selbstbestimmung, Aufklärung, Akteneinsicht, Datenschutz und mehr. Unser Merkblatt gibt einen Überblick.
Unterstützung für Angehörige
Auch Angehörige können in unsere Beratung kommen. Wir helfen Ihnen dabei, die Situation der betroffenen Person zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Mitglied werden
Als Mitglied unterstützen Sie die Arbeit der Patientenstelle und profitieren selbst: kostenlose Beratung, Zugang zu Merkblättern, vierteljährliches Bulletin und kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen.
Mitgliedschaftsoptionen:
- Einzelmitglied: CHF 60 / Jahr
- Familienabo: CHF 80 / Jahr
- Gönner: CHF 200+ / Jahr
Informationsveranstaltungen
Die Patientenstelle Ostschweiz bietet regelmässig Informationsabende und Workshops zu Themen wie Patientenrechte, Krankenkasse und Vorsorge an. Mitglieder nehmen kostenlos teil.